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Europa, die Bundesregierung wie auch die Länderregierungen sind auf dem Wege, das gemeinsame Leben in einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Dazu sind neue Gesetze auf dem Wege.

Aus Zeiten der Spätaussiedlerwellen vergangener Jahrzehnte stammen die RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien), die vor allem in NRW die Arbeit mit Zuwanderern koordinieren. Regional sind sie sehr unterschiedlich aktiv. Sie arbeiten u.a. mit Schulen vor Ort zusammen und bieten Hilfen für die Familien.
In besonderen Projekten werden Kinder aus Zuwandererfamilien auf eine berufliche Laufbahn mit höherer Schulbildung vorbereitet.


Deutsch-Förderung für Migranten Schule ist jedoch nicht ausreichend in den Curricula der Schulen verankert. Gleichwohl haben die Schulen die Verantwortung, jedes Kind entsprechend seiner Bedürfnisse zu fördern, sie in die Gesellschaft ein und an ihre Werte heranzuführen.
Wie genau das geschehen soll und wer pädagogisch sinnvolle oder notwendige Maßnahmen finanziert, bleibt doch eher vage.
Jede Schule muss eigene Lösungen finden.


Da es für inklusiven Deutsch-Förderunterricht keinen festen Platz im Stundenplan gibt,  sind weder Raum noch Personal in der Grundausstattung der Schulen eingeplant.
Wenn Förderung nicht nur als Randphänomen stattfinden soll, sondern als fester Bestandteil des Schulprogramms verankert wird, gibt es dennoch Hilfen, dies auf den Weg zu bringen.

Grundsätzlich ist auch für diesen Bereich der Schulträger für den Raum und die materielle Ausstattung zuständig. Der Raum muss mit Unterrichtsmaterial ausgestattet werden, das „normalerweise” nur in Fachräumen zur Verfügung steht.
Wie hoch die Kosten für eine Erstausstattung sind, kann an dieser Stelle nicht angegeben werden. 

Es fallen vor allem laufende Kosten für zerlesene Wörterbücher, Stifte und Papier an.

Um flexibel handeln zu können, muss zeitnah für jeden Schüler neu kopiert werden. Vorratskopien z.B. über eine Druckerei hergestellt sind nur eingeschränkt sinnvoll.
Kosten für Büromaterial fallen in geringem Umfang zusätzlich an für z.B. für zusätzliche Akten.


Lehrerstellen für Integrationshilfe


Für die Arbeit des Integrationshilfe-Lehrers gibt es Stellenzulagen.
Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf/NRW können Schulen für die Integrationshilfe-Förderung diese Stellenzulagen beantragen.
Die Gesetzeslage und die Bedingungen zur Stellenzuteilung sind für NRW nachzulesen in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) unter dem Stichwort „Integrationshilfestellen”.
Die Stellenzuteilung erfolgt in erster Linie zur Förderung der Seiteneinsteiger. Daneben werden auch Schüler mit Zweitförderbedarf berücksichtigt.
Deutsche Schüler müssen „nebenbei” mit betreut werden. Für sie gibt es jedoch andere „Töpfe”, aus denen Lehrerstunden mobilisiert werden können.
Je nach Konzept der Schule können Förderstunden für die Sprachförderung in Jahrgang 5 und 6 mit den Integrationshilfestellen kombiniert werden, um mehr pädagogische Handlungsfreiheit zu haben.


Schulsozialarbeit

Besonders wertvoll ist die enge Zusammenarbeit zwischen Integrationshilfelehrer und einem Schulsozialarbeiter/einer Schulsozialarbeiterin.
Zugewanderte Familien und Jugendliche stehen täglich vor fielen Fragen, mit denen sie zunächst überfordert sind.
Die Eltern benötigen einen Lotsen durch das deutsche Schulsystem, das Gesundheitssystem, den Arbeitsmarkt, die beteiligten Behörden und nicht zuletzt in Fragen der ERziehung und Kinderbetreuung.

Die Familien suchen Anbindung an Sportvereine, Musikschulen, Gemeinden.
Vor allem alleinstehende Jugendliche, oft aus Kriegsgebieten stammend und traumatisiert, brauchen flexible und umgehende Hilfe bei der Suche nach geeigneten Therapeuten, Selbsthilfegruppen, muttersprachlichen Ärzten, Anwälten oder anderen außerschulischen Helfern.

Selbst im Unterrichtsalltag kann weder der Klassenlehrer noch der Integrationshilfelehrer alle Schüler durch den Dschungel deutscher Gesetze und Behörden begleiten. Da sind vielerlei Alltagsfragen zu organisieren: Bestellung des Schulessens, Finanzierung von Klassenfahrten, Einkaufen der Schreib- und Unterrichtsmaterialien, Kontakte zur Kleiderkammer,  zu Hilfsorganisationen, Fachärzten, Sachbearbeitern der Kommune oder des Kreises, Sprachschulen für die Eltern uvm.

In vielen Kommunen geben sich „Helfer” die Klinke in die Hand, wenn neue Kinder aus fremden Ländern ankommen. Überall gibt es Vereine, die Bettwäsche und Möbel verteilen, Kleider beschaffen, Geld für Hefte und Stifte organisieren. Erfahrungsgemäß überschneiden sich diese Hilfsangebote nicht nur, sondern sie schießen oftmals weit über ihr Ziel und ein sinnvolles Maß hinaus. Es ist nützlich, wenn in der Schule die Fäden zusammen laufen. So ist eine koordinierte, gezielte und sinnvolle Hilfe möglich. Letzten Endes spart eine gute Koordination Ressourcen der Gemeinde. Eine zentrale sozialpädagogische Betreuung ist auch mit Blick auf den des Erziehungsauftrag der Schule sinnvoll.
Werden die Hilfsaktionen nicht koordiniert, kann in der Schule kaum mehr ein realisistisches Bild des Lebens in Deutschland vermittelt werden.
Bei allem Mangel sind Kinder aus Asylbewerberfamilien vom ersten Tag an mit all dem versorgt, für das die Eltern ihrer Klassenkameraden jeden Tag arbeiten müssen. Sie können den Wert dieser Errungenschaften nicht ermessen, noch stellen sie ihre Herkunft in Frage. Die überbordende Hilfsbereitschaft caritativ eingestellter Personen  bestätigt vordergründig das Bild der Zuwanderer vom „Paradies Deutschland” - dieses Bild der Realität anzunähern bleibt dann unter anderem der Schule  vorbehalten.

Schule muss dann mühsam vermitteln, wie das Verhältnis von Arbeit und Besitz tatsächlich ist.

Viele Kinder haben dennoch ein feines Gespür für das Verhältnis von Geben und Nehmen. Ihnen ist sehr wichtig, nicht nur Nehmer, sondern auch Geber sein zu dürfen. Schulsozialarbeiter können Gelegenheiten zu sozialem Engagement koordinieren, Praktika im sozialen Bereich vermitteln oder auch die Berufsorientierung intensiv begleiten.


Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) /Bundesfreiwilligendienst

Der Schulträger oder der Förderverein kann junge Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr einstellen. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Gehalt. Sie werden über einen externen Träger eingestellt (z.B. Bistümer, caritative Einrichtungen, Jugendgemeinschaftsdienste), die auch pädagogische Begleitveranstaltungen organisieren.
Diese Helfer sollten immer für ein Schuljahr eingestellt werden.
Hilfskräfte sollten mindestens das Abitur haben. Da unter den Seiteneinsteigern immer wieder Schüler sind, die vergleichweise „alt” sind, müssen die Helfer - wenn schon kein wesentlicher Altersunterschied besteht - wenigstens über einen deutlich höheren Bildungsabschluss verfügen. Sie müssen selbstverständlich sicher mit der deutschen Sprache umgehen können.

Die Jugendlichen im Freiwilligen Sozialen Jahr sollen mögliche Berufsperspektiven für sich prüfen, sich selbst und einen sozialen Arbeitsbereich besser kennen lernen und vor Eintritt in eine Ausbildung oder ein Studium die persönliche Eignung überprüfen.


 

Nach einigen Jahren können Absolventen der eigenen Schule als Freiwillige angeworben werden. Sie sind ein besonders wertvolles Vorbild für eine neue Generation von Zuwandererkindern. Sie zeigen nicht nur, dass schulische Erfolge möglich sind, sondern auch, wie man in einer fremden Welt zurechtkommen kann, ohne die eigene Identität aufgeben zu müssen.


Freiwillige Kräfte und Honorarkräfte

In vielen Kommunen gibt es Freiwilligenzentralen, die ehrenamtliche Helfer  vermitteln. Senioren sprechen die Schüler auf einer ganz anderen Ebene an als Lehrer oder FSJler es könnten. Vielen Zuwandererkindern fehlt der Kontakt zu ihren eigenen Großeltern, die zu schätzen und zu respektieren sie in ihrer eigenen Kultur gelernt haben.
Je nach Qualifikation oder Einsatzbereich werden Aufwandsentschädigungen oder Honorare gezahlt.
Zur Finanzierung können Lehrerstellen kapitalisiert werden oder Fördervereine einspringen.Besonderes Pädagogisches Personal